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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen der Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung tritt dabei ein, wenn ein Fahrzeug zerstört, beschädigt oder gestohlen wird, wobei bereits durch die Teilkaskoversicherung Schäden wie Brand, Explosion, Raub, Diebstahl, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag und Glasbruchschäden abgesichert sind, wie auch Schäden, die bei Unfällen mit Wild entstehen, sowie in Folge eines Marderbisses. Eine Vollkaskoversicherung schließt die Übernahme von Schäden ein, die bereits durch die Teilkaskoversicherung versicherst sind. Darüber hinaus sind bei der Vollkaskoversicherung aber auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug versichert, und zwar auch in Fällen, wo zum Beispiel der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, also bei Fahrerflucht, bzw. auch dann wenn der Schadensverursacher für den Schaden nicht haftbar gemacht werden kann, wie beispielsweise bei Kleinkindern, sowie bei Schäden, die durch Vandalismus, also mutwillige Beschädigung des Fahrzeuges durch Unbekannte, am Fahrzeug entstehen. Sowohl bei der Teilkaskoversicherung, als auch bei der Vollkaskoversicherung kann man dabei eine Selbstbeteiligung vereinbaren, was bedeutet, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zahlt. Durch eine Selbstbeteiligung verringert sich der monatliche Versicherungsbeitrag in der Regel deutlich. Dabei gilt: Desto höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Die üblichen Selbstbeteiligungssätze liegen dabei bei der Teilkaskoversicherung bei 150 Euro, sowie 300 Euro oder 500 Euro. Bei der Vollkaskoversicherung bei 150 Euro, bzw. 300 Euro, oder aber 500 Euro und 1000 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit, sowie bei Vorsatz durch den Versicherungsnehmer treten weder die Teilkaskoversicherung, noch die Vollkaskoversicherung für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug ein.

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